Die Schützenschnur wird vom Bund der Tiroler Schützenkompanien in der altösterreichischen Form herausgegeben und darf nur zur Tracht, einheitlich an der linken Brustseite getragen werden.

Die Berechtigung zum Erwerb und zum Tragen der Schützenschnur ist nur aktiven Mitgliedern einer Schützenkompanie des Bundes der Tiroler Schützen vorbehalten.

Die Schützenschnur kann nur einmal jährlich beim jeweiligen Bataillons-oder Kompanieschießen geschossen werden.

Für den Erwerb der Schützenschnur ist das Schießergebnis aus einer der drei 5er oder der 15er-Serie zu werten (siehe Tabelle unten).

Anbringung:

Die große Schlaufe Ein Einem Knopf (bei Grüner und Silber-Silberknopf, bei Gold – Goldknopf). Auf der linken Schulter befestigen, Langes Ende der Schnur Auf ungefähr halber Höhe Auf der Innenseite des Schützenrockes befestigen.

Die Schützenschnur ist in drei Leistungsstufen geteilt

Schuetzenschnur

Jungschützenschießleistungszeichen

Schützenschnur

Schießklassen

  1. Jungschützen I

Buben, die im jeweiligen Kalenderjahr 11 Jahre alt werden oder jünger sind. Die Jungschützen dieser Schießklasse (bis 12 Jahre) sind beim Schießbewerb mit einem Band zu kennzeichnen.

  1. Jungschützen II

Buben, die im jeweiligen Kalenderjahr 12 bzw. 13 Jahre alt werden.

  1. Jungschützen III

Burschen, die im jeweiligen Kalenderjahr 14 bzw. 15 Jahre alt werden.

Jungschützen der Klassen I – III dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des gesetzlichen Erziehungsberechtigten, die vor dem Schießbewerb vorgelegt werden muss, am Bewerb teilnehmen.

  1. Jungschützen IV

Burschen, die im jeweiligen Kalenderjahr 16 bis 18 Jahre alt werden.

  1. Schützen

die im jeweiligen Kalenderjahr das 19. Lebensjahr erreichen und älter sind.

  1. Altschützen

die im jeweiligen Kalenderjahr das 60. Lebensjahr erreichen und älter sind.

  1. Veteranen

die im jeweiligen Kalenderjahr das 70. Lebensjahr erreichen und älter sind.

  1. Versehrte

Schützen, bei denen eine dauernde Behinderung (Behindertenausweis) bekannt bzw. ersichtlich ist, die ein Schießen stehend- bzw. liegend-frei nicht zulässt. Die Entscheidung ist, wenn nötig, durch die Schießleitung zu treffen.

  1. Marketenderinnen